Missbrauch von Notsituationen
Unter diesem Stichwort fassen wir verschiedene Taten und Sachverhalte zusammen: Von Missbrauch von Notrufen, über die Störung von Warn- und Rettungseinrichtungen bis zum Vortäuschen einer Notlage.
§ 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.
Vorgetäuschte Notlagen
Dieses Thema eignet sich bedauerlicherweise gut, um Ängste zu schüren. Dabei fehlt es an einer validen Datenbasis, um eine Aussage „Helfen ist gefährlich“ oder „Helfen ist nicht gefährlich“ treffen zu können. Im Rahmen eines Forschungsprojekts wollen wir herausfinden, wie häufig Fälle von vorgetäuschten Unglücksfällen in Deutschland tatsächlich sind, ob dabei die zu Hilfe eilende Person in Gefahr geraten ist und wie häufig sich ein Anfangsverdacht auf Vorliegen eines Deliktes nach § 145 Abs. 1 Satz 2 (StGB) schließlich als unbegründet herausstellte.

tz München, 1999
Missbrauch von Notrufen
Bis 2009 war es in Deutschland möglich, von Mobiltelefonen aus auch ohne eingelegte SIM-Karte einen Notruf (Notrufnummer 112) abzusetzen. Die Betreiber der Notrufzentralen (Rettungsleitstellen, Einsatzzentralen) erwirkten damals jedoch ein Ende dieser technischen Möglichkeit, da angeblich ein übermäßiger Missbrauch der Notrufnummer 112 erfolgt sei. Dies könnte, wenn die Vorwürfe den Tatsachen entsprachen, auf die damaligen hohen Gesprächskosten zurückzuführen sein und bei einer angeblichen Häufung der Anrufe während Schulpausen-Zeiten auf den Missbrauch durch Kinder und Jugendliche. Heute haben viele Mobilfunknutzer jedoch Flatrates für Telefongespräche und Mobiltelefone sind Alltagsgegenstände (gegenüber 2009) und der Reiz für „Telefonstreiche“ ist heute fraglich.
Sachgebiet VI/8-3 (Vorgetäuschte Notlagen, Missbrauch von Notrufen)
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